Gewerbeanmeldung für Fotografie – Dein Weg zum eigenen Fotobusiness

Du willst deine Leidenschaft für Bilder endlich zu einem echten Job machen? Dann ist die Gewerbeanmeldung der erste formelle Schritt. Ohne Papierkram kannst du nicht Rechnungen schreiben, keine Aufträge an Unternehmen vergeben und natürlich keine Steuern ordentlich abführen. In diesem Guide zeigen wir dir, welche Schritte du konkret erledigen musst, welche Stolperfallen du vermeiden solltest und wie du nach der Anmeldung sofort loslegen kannst.

Welche Unterlagen du brauchst

Der Antrag ist überraschend simpel: Du brauchst einen gültigen Personalausweis, ein ausgefülltes Formular zur Gewerbeanmeldung (erhältlich beim örtlichen Ordnungsamt oder online) und einen Nachweis über deine Wohnung – zum Beispiel eine aktuelle Meldebescheinigung. Wenn du ein Fotostudio in eigenen vier Wänden betreibst, kann zusätzlich ein Mietvertrag nötig sein, weil das Gewerbe dann als gewerbliche Nutzung gilt. Dabei hilft dir das Amt meist mit einer Checkliste, also nimm diese mit, wenn du zum Schalter gehst.

Ein weiterer Punkt: Die Berufsgenossenschaft. Für Fotografen ist das die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). Du meldest dich dort gleich nach der Gewerbeanmeldung an, weil du andernfalls im Schadensfall ohne Versicherung dastehst. Der Beitrag wird nach deinem Jahresumsatz berechnet, also kein Grund zur Panik.

Falls du mit Bildrechten arbeiten willst – also Fotos an Kunden verkaufst – solltest du dich gleich mit dem Urheberrecht vertraut machen. Das bedeutet nicht, dass du extra Unterlagen einreichen musst, aber ein kurzer Hinweis im Gewerbeantrag, dass du im Bereich „Fotografie / Bildbearbeitung“ tätig bist, kann spätere Nachfragen vermeiden.

Steuerliche und rechtliche Stolperfallen

Nach der Anmeldung meldest du dich innerhalb einer Woche beim Finanzamt. Dort bekommst du deine Steuernummer und musst entscheiden, ob du die Kleinunternehmerregelung nutzen willst. Wenn du im ersten Jahr weniger als 22.000 Euro Umsatz machst, kann das sinnvoll sein – du musst dann keine Umsatzsteuer ausweisen. Sobald du die Grenze überschreitest, musst du Umsatzsteuer berechnen und abführen, also plane deine Preise entsprechend.

Ein häufiges Missverständnis: Viele Anfänger denken, sie können gleich steuerfrei arbeiten, weil sie nur mit Privatkunden fotografieren. Das gilt nicht – jede Einnahme muss dem Finanzamt gemeldet werden. Halte deshalb von Anfang an eine ordentliche Buchhaltung, am besten mit einer einfachen Software oder einer Excel‑Tabelle. Notiere jede Rechnung, jede Ausgabe (Kamera, Objektive, Licht) und ziehe sie später von der Steuer ab.

Rechtlich wichtig ist auch deine Haftpflichtversicherung. Selbst wenn du nur Porträts im Studio schießt, können Kunden stolpern oder deine Ausrüstung beschädigt werden. Eine Berufshaftpflicht deckt solche Fälle ab und schützt dich vor hohen Kosten. Oft bieten Versicherungen Kombi‑Pakete für Fotografen an, in denen sowohl Betriebshaftpflicht als auch Geräteversicherung enthalten sind.

Zum Schluss noch ein Tipp zum Thema Marken- und Namensschutz. Wenn du einen eigenen Studio‑Namen hast, solltest du prüfen, ob er bereits vergeben ist, und eventuell eine Marke anmelden. Das kostet zwar ein bisschen, verhindert aber später rechtliche Auseinandersetzungen, falls ein Konkurrent denselben Namen nutzt.

Jetzt, wo du weißt, was du brauchst und welche Fallen es gibt, bleibt nur noch das Wichtigste: Dein kreatives Talent einsetzen und Kunden begeistern. Der bürokratische Teil ist erledigt, also mach dich an die Kamera, baue dein Portfolio aus und starte dein Fotogewerbe mit einem guten Plan im Rücken.

Fotografiegeschäft starten: Dein kompletter Guide 2025

Fotografiegeschäft starten: Dein kompletter Guide 2025

Erfahre, wie du 2025 ein Fotografieunternehmen gründest: Businessplan, Rechtsform, Finanzierung, Marketing und Praxis‑Tipps - Schritt für Schritt.

Mehr erfahren...

© 2025. Alle Rechte vorbehalten.