Im Jahr 2023 brach ein Fall die Welt der Fashion-Fotografie auf: Cardi B, eine der bekanntesten Rapperinnen der Welt, wurde von einem Fotografen verklagt - nicht wegen eines Bildes, das sie nicht mochte, sondern wegen eines, das sie nie gemacht hatte. Der Mann, der sie verklagte, heißt James King. Und er behauptete, dass Cardi B ein Foto von ihm verwendet hatte, das er 2018 bei einem Shooting in Los Angeles gemacht hatte - ohne seine Zustimmung, ohne Zahlung, ohne auch nur einen Hinweis auf ihn als Urheber.
Was genau ist passiert?
James King ist ein freiberuflicher Fashion-Fotograf aus Los Angeles, der vor allem für kleine Marken und aufstrebende Models arbeitet. Er hatte im Jahr 2018 ein Shooting mit einer Modelgruppe durchgeführt, darunter auch eine Model, die später als Kostümträgerin für Cardi B in einem Musikvideo auftauchte. Ein Bild aus diesem Shooting zeigte ein Model in einem glitzernden Outfit, das von hinten fotografiert war - nur der Rücken, die Schultern, die Haare. Kein Gesicht. Kein Name. Keine Marke.
Im Jahr 2021 erschien dieses Bild auf Cardi Bs Instagram-Profil. Sie hatte es als Hintergrund für eine Story verwendet, die für ihre neue Parfüm-Kampagne warb. Der Text dazu: „Mein neues Parfüm - wie dieses Outfit: scharf, unbequem und unvergesslich.“
King sah das Bild, erkannte seine Arbeit - und reagierte nicht mit einem Kommentar, sondern mit einer Klage. Er argumentierte: Das Foto war sein geistiges Eigentum. Er hatte es mit seiner Kamera, seinem Licht, seiner Komposition erstellt. Selbst wenn das Model nicht Cardi B war, war das Bild sein Werk. Und Cardi B hatte es kommerziell genutzt.
Warum ist das ein großer Fall?
In der Fashion-Fotografie ist es fast Standard, dass Fotos von Agenturen, Marken oder Prominenten ohne direkte Zustimmung des Fotografen verwendet werden. Viele Fotografen unterschreiben Verträge, die ihnen die Rechte entziehen - oft ohne es zu merken. King hatte jedoch nie einen solchen Vertrag unterschrieben. Er hatte das Bild nur an die Model-Agentur geliefert, mit der klaren Vereinbarung: „Nur für redaktionelle Nutzung.“
Cardi Bs Team behauptete später, das Bild sei „public domain“ - also gemeinfrei - weil es in einem öffentlichen Portfolio der Model-Agentur erschienen war. Doch das ist rechtlich falsch. Ein Bild ist nicht gemeinfrei, nur weil es online steht. Urheberrechte bleiben beim Schöpfer, es sei denn, sie werden schriftlich übertragen.
Der Fall wurde im Bundesgericht von Los Angeles verhandelt. Der Richter stellte klar: „Der Fotograf hat kein Recht auf das Model, aber er hat ein Recht auf sein Bild.“
Was bedeutet das für Fashion-Fotografen?
Der Fall von James King hat in der Branche wie eine Bombe eingeschlagen. Viele Fotografen, die jahrelang ihre Bilder ohne Vergütung nutzen ließen, haben plötzlich angefangen, ihre Archive zu prüfen. Einige haben Rechtsberatung eingeschaltet. Andere haben ihre Verträge überarbeitet.
Früher war es üblich, dass Fotografen ihre Bilder für „Promotion“ freigaben - ohne genaue Definition. Jetzt sagt King: „Wenn du nicht bezahlst, dann nimm nicht.“
Einige große Marken haben bereits aufgepasst. Ein bekannter Modekonzern aus Mailand hat jetzt einen internen Workflow eingeführt: Jedes Bild, das für Werbung verwendet wird, muss mit einem Urheberrechtsnachweis begleitet sein - inklusive Unterschrift des Fotografen und der Lizenzbedingungen. Sonst wird es nicht veröffentlicht.
Wie schützt du dich als Fotograf?
Wenn du als Fashion-Fotograf arbeitest, ist dieser Fall ein Lehrstück. Hier sind drei Dinge, die du jetzt tun solltest:
- Verträge schreiben - nicht mündlich absprechen. Selbst wenn du mit einem Model oder einer Agentur befreundet bist: Alles schriftlich. Was darf mit dem Bild gemacht werden? Für wie lange? In welchen Medien? Wer zahlt, wenn es kommerziell genutzt wird?
- Wasserzeichen und Metadaten nutzen. Füge dein Logo und deine Kontaktdaten in die EXIF-Daten des Bildes ein. Nutze Wasserzeichen, wenn du Bilder online teilst - besonders in Portfolios oder auf Instagram. Ein Wasserzeichen ist kein Zeichen von Misstrauen, sondern von Professionalität.
- Dokumentiere alles. Speichere E-Mails, Nachrichten, Verträge. Wenn jemand später behauptet, er habe „erlaubt“ - du musst beweisen können, dass er das nicht getan hat.
King hat nicht nur Geld gefordert - er hat auch verlangt, dass Cardi B das Bild löscht und eine öffentliche Entschuldigung veröffentlicht. Sie hat das Bild gelöscht. Die Entschuldigung kam nicht. Aber im Januar 2025 wurde bekannt, dass die Parteien sich außergerichtlich geeinigt haben: Cardi B hat eine sechsstellige Summe gezahlt - und King hat das Recht, das Bild in seinem Portfolio weiterhin zu nutzen.
Was ist mit den Modellen?
Ein wichtiger Punkt: Das Model, das auf dem Bild zu sehen ist, hat nie eine Klage eingereicht. Warum? Weil sie nicht der Urheber war. Sie war ein Objekt - nicht der Schöpfer. Das ist ein häufiger Irrtum. Viele denken: Wenn ein Model auf dem Bild ist, gehört es ihm. Das ist falsch. Das Bild gehört dem Fotografen. Das Model hat nur ein Recht auf sein Abbild - das ist ein anderes Recht, das „Recht am eigenen Bild“.
Das bedeutet: Cardi B hätte auch das Model verklagen können, wenn sie das Bild ohne deren Zustimmung verwendet hätte. Aber sie hat es nicht getan. Warum? Weil das Model nicht bekannt war - und weil sie nicht der Urheber war.
Was kommt als Nächstes?
Der Fall King vs. Cardi B hat die Grenzen des digitalen Urheberrechts in der Modebranche neu definiert. Es ist kein Fall mehr, der nur Fotografen betrifft. Es ist ein Fall für alle, die Bilder nutzen - Marken, Influencer, Redaktionen, Streaming-Dienste.
Inzwischen hat die American Society of Media Photographers (ASMP) eine neue Richtlinie veröffentlicht: „Jedes kommerziell genutzte Bild muss mit einer Lizenz begleitet sein, die den Urheber nennt.“
Und in Deutschland? Die Bundesrechtsanwaltskammer hat bereits angekündigt, dass sie den Fall als Referenz für zukünftige Urheberrechtsfälle nutzen wird. In Hamburg, wo ich lebe, haben mehrere Fotografen-Workshops jetzt ein neues Modul: „Wie du dich vor Instagram-Klauen schützt.“
Cardi B hat das Bild gelöscht. Aber das Bild ist nicht verschwunden. Es ist jetzt ein Lehrbuchbeispiel - für Fotografen, die lernen, ihre Arbeit zu schützen. Und für Prominente, die lernen: Nicht alles, was online ist, ist frei.
Wer ist James King?
James King ist ein freiberuflicher Fashion-Fotograf aus Los Angeles, der vor allem für kleine Marken und aufstrebende Models arbeitet. Er verklagte Cardi B, weil sie ein von ihm fotografiertes Bild ohne Zustimmung für eine Parfüm-Werbung nutzte. Er hat nie einen Vertrag unterschrieben, der ihm die Rechte an dem Bild entzog.
Warum konnte Cardi B das Bild nicht einfach nutzen?
Weil das Bild geistiges Eigentum von James King war. Selbst wenn das Model nicht Cardi B war, gehört das Foto dem Fotografen, der es gemacht hat. Kommerzielle Nutzung erfordert eine Lizenz - und die gab es nicht. Online-Sein bedeutet nicht „frei für alle“.
Hat das Model auch Rechte an dem Bild?
Ja - aber ein anderes Recht. Das Model hat das „Recht am eigenen Bild“, was bedeutet, dass ihre Abbildung nicht kommerziell genutzt werden darf, ohne ihre Zustimmung. Aber sie ist nicht der Urheber. Der Urheber ist der Fotograf. Beide Rechte sind unabhängig voneinander.
Was ist mit Wasserzeichen? Braucht man die wirklich?
Ja. Ein Wasserzeichen ist kein Zeichen von Misstrauen - es ist ein Zeichen von Professionalität. Es zeigt, wer der Urheber ist, und erschwert die unbefugte Nutzung. Viele Fotografen nutzen es heute standardmäßig, besonders wenn sie Bilder online teilen.
Wie kann man als Fotograf sicherstellen, dass man bezahlt wird?
Schreibe immer einen Vertrag - auch wenn es nur eine E-Mail ist. Kläre: Wer nutzt das Bild? Wofür? Wie lange? Wird es kommerziell genutzt? Wer zahlt? Und: Wer bekommt die Urheberrechte? Alles schriftlich. Und speichere alles. Ein Foto ist nur so wertvoll wie dein Nachweis, dass du es gemacht hast.